Glossar V
V
Verblindung
Als Verblindung bezeichnet man allgemein die Verschleierung von bestimmten Bedingungen eines Experiments vor Studienpersonal und/oder Versuchspersonen (Studienteilnehmern/Probanden). Die Verblindung dient auch in klinischen Studien dazu, mehrere Arten von unerwünschten Effekten zu vermeiden, darunter Erwartungen auf Seiten der Studienteilnehmer und solche auf Seiten der behandelnden oder die Ergebnisse beurteilenden Ärzte.
Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte
Die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte, auch als „europäische Medizinprodukte-Verordnung“ oder „Medical Device Regulation (MDR)“ bezeichnet, ist am 25. Mai 2017 mit einer Übergangsfrist von drei Jahren in Kraft getreten. Sie löst die Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte sowie die Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare medizinische Geräte ab.
Zurück zum Inhaltsverzeichnis: