Robert Koch-Institut (RKI)

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Robert Koch-Institut (RKI)

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Berlin, die für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Erkrankungen zuständig ist. Als das hiesige nationale Public-Health-Institut nimmt das Robert-Koch-Institut Aufgaben im Bereich der Analyse langfristiger gesundheitlicher Trends in der Bevölkerung und das Erkennen neuer gesundheitlicher Risiken wahr. Hierfür unterhält das RKI eigene Forschungseinrichtungen, Register und wissenschaftliche Beiräte.

Die Tätigkeit des Robert Koch-Instituts ist durch §2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz – BGA-NachfG) wie folgt geregelt:

  1. Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten,
  2. epidemiologische Untersuchungen auf dem Gebiet der übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risiken sowie der Dokumentation und Information,
  3. Sammlung und Bewertung von Erkenntnissen und Erfahrungen zu HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen einschließlich der gesellschaftlichen und sozialen Folgen,
  4. Gesundheitsberichterstattung,
  5. Risikoerfassung und -bewertung bei gentechnisch veränderten Organismen und Produkten, Humangenetik,
  6. gesundheitliche Fragen des Transports ansteckungsgefährlicher Stoffe,
  7. gesundheitliche Fragen des Transports gentechnisch veränderter Organismen und Produkte.

Weitere Aufgaben des Robert Koch-Instituts werden ebenfalls durch Gesetze geregelt, auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten etwa wird dem RKI durch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) die Rolle einer zentralen Bundeseinrichtung für den Infektionsschutz zugewiesen. Das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz – TFG) weist dem Robert Koch-Institut in diesem Zusammenhang besondere Aufgaben auf dem Gebiet des Blutspendewesens zu. Darüber hinaus wirkt das RKI auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG) an der Umsetzung einer EU-Verordnung (Nr. 528/2012) über Biozidprodukte mit und hat nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) beratende Funktionen auf dem Gebiet gesundheitlicher Fragen des Transports ansteckungsgefährlicher Stoffe.

Infolge der durch das neue Coronavirus ausgelösten CoVid 19-Pandemie  übernahm das Robert Koch-Institut im Rahmen seiner Tätigkeit die kontinuierliche Erfassung der aktuellen Lage, die Bewertung aller Informationen und die Einschätzung des Risikos für die Bevölkerung in Deutschland. Weiterhin stellt das RKI umfassende Empfehlungen für die Fach­öffentlich­keit zur Verfügung, etwa zu Fallzahlen und Epidemiologie, zu allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen, zu Diagnostik und Teststrategie sowie Prävention in Gesundheitseinrichtungen.

Als besondere Aufgabe wurde dem Robert Koch-Institut auf dem Gebiet der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nicht übertragbaren Krankheiten durch das Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) die Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten auf Bundesebene übertragen.

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG) und des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz – EGGenTDurchfG) ist das RKI nach der Neuordnung des Gentechnikrechts im Jahre 2004 noch mitwirkend tätig. Weiterhin führt das RKI auf dem Gebiet der Humangenetik die Geschäftsstelle der Gendiagnostik-Kommission nach dem Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG).

Im Jahre 2002 kam die die Zulassung der Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen nach dem Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) und der dazu erlassenen Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz (ZES-Verordnung – ZESV) als besondere Fachaufgabe hinzu.

Das Robert Koch-Institut führt außerdem im Rahmen des Gesundheitsmonitorings kontinuierlich Gesundheitsstudien durch, in denen Daten zur Gesundheit der in Deutschland lebenden Bevölkerung erhoben werden. Im Einzelnen sind dies die folgenden Untersuchungen:

  • Gesundheit in Deutschland aktuell (GEDA)
  • Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS)
  • Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS)
  • sowie seit 2020: CORONA-MONITORING lokal

 

Weiterführende Links:

Homepage: https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

Regelung der Aufgaben des Robert Koch-Instituts im Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz – BGA-NachfG): https://www.gesetze-im-internet.de/bga-nachfg/__2.html

Übersichts-Webseite des Robert Koch-Instituts zu den von ihm durchgeführten Gesundheitsstudien: https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/Studien_node.html

Offizielle Webseite zur Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland: https://www.degs-studie.de/deutsch/home.html

Offizielle Webseite zur Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland: https://www.kiggs-studie.de/deutsch/home.html

Offizielle Webseite zur Studie Gesundheit in Deutschland aktuell: https://www.geda-studie.de/deutsch/home.html

Offizielle Webseite zur Studie Corona-Monitoring lokal: https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/cml-studie/cml-studie_node.html

 

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