Glossar L
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Leiter der klinischen Prüfung (LKP)
Der Leiter der klinischen Prüfung (LKP) ist der vom Sponsor benannte Studienleiter in einer multizentrischen klinischen Studie mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten. Die Rolle des LKP ist in § 40 Absatz 25 des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) beziehungsweise § 3 Absatz 30 des deutschen Medizinproduktegesetzes (MPG) definiert.
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