Placebo
Glossar | P: Placebo
Placebo
Als Placebo (lat. „ich werde gefallen“) bezeichnet man im engeren Sinne ein Scheinmedikament, das keinen aktiven Wirkstoff enthält und somit auch keinerlei pharmakologische Wirkung entfaltet. Im weiteren Sinne werden auch andere Prozeduren als Placebos bezeichnet, etwa inszenierte Operationen. All diese Maßnahmen sollen dem Patienten das Gefühl vermitteln, eine wirksame Behandlung erhalten zu haben.
In entsprechend designten klinischen Studien dienen Placebos dazu, eine Verblindung herzustellen, also für Patienten und gegebenenfalls auch für Ärzte zu verschleiern, ob ein Patient das Studienmedikament (Verum) erhalten hat oder nicht. Mit dieser Maßnahme soll vermieden werden, dass Erwartungshaltungen Einfluss auf das Befinden der Patienten oder die Beurteilung durch die Prüfärzte nehmen. Der Grund hierfür ist, dass die Auswirkungen von Erwartungen insbesondere bei der Einschätzung des Therapieerfolges auf Rating-Skalen durch Ärzte oder die Patienten selbst oft erheblich sind.
Die Placebogruppe dient in placebokontrollierten Studien in der klinischen Forschung als Kontrollgruppe. Da es bei schweren Erkrankungen ethisch nicht vertretbar ist, dem Patienten lediglich ein Placebo zu verabreichen und ihm die Standardbehandlung vorzuenthalten, werden Placebo und Verum oft miteinander kombiniert.
In onkologischen Studien beispielsweise erhält jeder Patient in einer Verumgruppe eine Standardbehandlung und zusätzlich die Studienmedikation, jeder Patient in der Placebogruppe die Standardbehandlung und zusätzlich ein Placebo. Somit ist sichergestellt, dass jeder Patient mindestens die Standardbehandlung erhält, die er ansonsten entspechend seiner Erkrankung auch erhalten hätte.
Weiterführende Links:
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Einsatz von Placebos: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Placebo_LF_1_17012011.pdf
Zurück zum Inhaltsverzeichnis: